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Notarielle Tätigkeitsbereiche

Die Aufgabe des Notars ist es, Sie bei der Gestaltung von Verträgen und sonstigen Rechtsgeschäften umfassend zu betreuen. Wir beraten daher Privatpersonen, Einzelkaufleute, Personen- und Kapitalgesellschaften, Vereine und sonstige Verbände. Unsere Kompetenzen erstrecken sich daher insbesondere auf die

Beurkundung von

 

  • Grundstückskauf- und Tauschverträge,

  • Wohnungseigentumsbegründungen,

  • Bauträgerverträge,

  • Verträge über vorweggenommene Erbfolge,

  • Grundschuldbestellungen,

  • Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen,

  • Vorsorgevollmachten / Patientenverfügungen,

  • Testamente und Erbverträge,

  • Errichtung von Personen- und Kapitalgesellschaften

  • Erbscheinsanträge

 

Darüber hinaus können Sie selbstverständlich aber auch Rechtsgeschäfte, die formlos gültig wären, beurkunden. Dies hat den Vorteil, dass Sie bei der Beurkundung umfassend rechtlich beraten werden, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen. Zudem hat die notarielle Urkunde einen wesentlich höheren Beweiswert gegenüber der Schriftform und kann sofort vollstreckbar gestaltet werden. Aus der notariellen Urkunde kann daher ohne weiteres Gerichtsverfahren die Zwangsvollstreckung betrieben werden. Bei wichtigen Rechtsgeschäften bietet sich daher eine notarielle Beurkundung an, um diese Vorteile auszunutzen.

Beglaubigungen

 

WIr beglaubigen Abschriften oder Ihre Unterschrift. Bei verschiedenen Verfahren ist die notarielle Beglaubigung im Gesetz vorgesehen – z.B. bei Anmeldungen zum Handelsregister, bei Anträgen im Grundbuchverfahren, etc. Die Beglaubigung garantiert die Echtheit der Unterschrift und die Identität des Ausstellers. Derjenige, der ein beglaubigtes Dokument erhält, kann sich daher darauf verlassen, dass die Unterschrift von der Person stammt, die als Aussteller genannt ist.

 

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